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+++ Der Erich-Klabunde-Preis 2025 wird nicht ausgeschrieben +++

Erich-Klabunde-Preis

Mit dem Erich-Klabunde-Preis zeichnet der DJV Nord sozial engagierten Journalismus aus.

Der Preis wurde 1957 von der damaligen Berufsvereinigung Hamburger Journalisten erstmals verliehen und war einer der ersten bundesdeutschen Journalistenpreise.

Statut

§ 1
Der Erich-Klabunde-Preis wird vom Deutscher Journalisten-Verband Nord, Landesverband Hamburg Schleswig-Holstein (DJV Nord)  – jährlich vergeben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Der Preis kann geteilt werden. Sollte die Jury keines der eingereichten Werke für preiswürdig halten, wird der Preis nicht verliehen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 2
Mit dem Erich-Klabunde-Preis werden sozialkritisch und/oder sozialpolitisch herausragende journalistische Arbeiten ausgezeichnet. Es können auch mehrere unterschiedliche Werke derselben Autorin/ desselben Autors eingereicht werden.

Das Werk muss einen besonderen Bezug zu Hamburg haben und veröffentlicht worden sein. Die Veröffentlichung darf aber nicht länger als zwei Jahre vor der Ausschreibung erfolgt sein. Jedes Werk kann nur einmal eingereicht werden.

Berücksichtigt werden Beiträge unabhängig von dem Medium, in dem sie veröffentlicht wurden. In Frage kommen Reportagen, Serien, Hintergrundberichte usw., unabhängig davon, ob es sich um text- oder bildjournalistische Arbeiten handelt, jedoch keine Bücher.

Autorinnen und Autoren können sich selbst bewerben, jedoch auch von Kolleginnen und Kollegen oder Redaktionen vorgeschlagen werden.

§ 3
Der Vorstand des DJV Nord beruft für die Vergabe des Erich-Klabunde-Preises eine fünf- oder siebenköpfige Jury. Die Mitglieder sollen möglichst bekannte Personen der Publizistik sein. Der DJV Nord muss in dieser Jury mit zwei Mitgliedern vertreten sein.

§ 4
Für die Organisation ist die Geschäftsstelle zuständig. Von dort erhalten die Jury-Mitglieder die eingesandten Arbeiten. Die Beratung über die Einsendungen erfolgt mündlich. Jedes Jury-Mitglied ist aufgefordert, zwei Favoriten vorzuschlagen. Ist ein Jury-Mitglied verhindert, so sind dessen Favoriten-Vorschläge schriftlich mit Begründung zu unterbreiten. Die Jury sollte - soweit möglich - dann in einer Sitzung die Preisträgerin / den Preisträger in persönlicher Diskussion bestimmen.

Sollte es in einer Abstimmung zu einem Patt kommen, so entscheidet das Los. Den Vorsitz der Jury führt ein Mitglied des DJV Nord.


§ 5
Der Erich-Klabunde-Preis ist möglichst umfassend auszuschreiben. Dies kann durch Veröffentlichungen in Medienzeitschriften, aber auch via Anzeigen geschehen. Die Ausschreibung ist sowohl in Verbandsorganen als auch über die Verbandsöffentlichkeit hinaus vorzunehmen.

§ 6
Die Ausschreibung des Erich-Klabunde-Preises soll jeweils bis spätestens zum 31. August des Jahres erfolgen. Einsendeschluss ist der 30. September (Eingang in der Geschäftsstelle). Die jeweiligen Einsendungen sollen neben dem oder den Beiträgen auch Angaben darüber enthalten, wann und wo der betreffende Beitrag erstmals veröffentlicht worden ist. Der Einsendung ist auch ein kurzer Lebenslauf der Autorin / des Autors beizufügen.

Der Namensgeber Erich Klabunde

Erich Klabunde, geboren in Berlin am 20. Februar 1907, war Wahl-Hamburger. Nach einer Banklehre studiert er ab 1926 an der Hamburger Universität quer durch die Fächer: Soziologie, Kriminalpsychologie, Zeitungswissenschaften und Nationalökonomie. 

Alexander Zinn, Begründer der Staatlichen Pressestelle in Hamburg und Klabundes Lehrer an der Universität, prägt seine endgültige Berufswahl: Journalist. Zinn vermittelt ihn an den Hamburger Anzeiger, dem er bis 1933 angehört. Dann muss er die Redaktion wegen seiner Mitgliedschaft im Sozialistischen Studentenbund verlassen. Zunächst findet er Arbeit bei einem Wirtschaftsprüfer in Pinneberg und wird später - als Nachfolger des politisch stark exponierten Erich Lüth, der wiederum viel später ein Buch über Klabunde herausbringt - Schriftleiter der Verbandszeitschrift des Deutschen Nähmaschinen-Verbandes und Mitglied der Geschäftsführung. 

Von 1939 an war er fürs Wohnungsbauministerium tätig, was die Weichen stellte: Erich Klabunde baut nach dem Krieg als Geschäftsführer den Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen auf, gründet die Fachzeitschrift Gemeinnütziges Wohnungswesen und konzipiert als Abgeordneter des ersten Deutschen Bundestages und Mitglied des Bundestagsausschusses für das Wohnungswesen das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950. Von der Oppositionsbank aus gelingt es ihm, einen nahezu einstimmigen Parlamentsbeschluss herbeizuführen. Der Höhepunkt seines Lebens! 

Noch bevor die erste Zeitung wieder erscheinen darf, holen ihn die Engländer wegen seiner sozialpolitisch-genossenschaftlichen Funktion als Geschäftsführer im Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmer in die erste von ihnen eingesetzte Hamburger Bürgerschaft. Erich Klabunde wird sozialdemokratischer Fraktionsvorsitzender. 

Daneben sucht er schon im Sommer 1945 Kontakt zu den alten Journalistenfreunden. Auf sein Betreiben hin gründen sie am 23. November 1945 die Berufsvereinigung Hamburger Journalisten (BHJ) mit ihm als erstem Vorsitzenden. 1947 lädt die BHJ zum Ersten Deutschen Journalistentag nach Hamburg. 

Im Dezember 1949 gründen 63 Vertreter von zwölf Landesverbänden in Berlin den Deutschen Journalisten-Verband. Erich Klabunde wird zum ersten Vorsitzenden gewählt - wenige Tage nachdem er als Hamburger Abgeordneter in den ersten Deutschen Bundestag einzieht. Im Hauptausschuss des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) ist er maßgeblich am Aufbau eines demokratischen Rundfunks beteiligt. Klabunde setzt sich nach Kriegsende in der Hamburger Trümmerlandschaft für Hunderttausende ein, die kein Obdach haben und ist als ideeller Architekt Mitinitiator des sozialen Wohnungsbaus. 

Er ist engagiert wie kaum ein anderer, "immer sprungbereit zum geistigen Turnier", formuliert Adolf Grimme, der langjährige Generaldirektor des NWDR. Klabunde stirbt am 21. November 1950 in Bad Pyrmont an den Folgen eines Gehirnschlags, den er während einer Sitzung des NWDR-Hauptausschusses erlitten hatte - er wurde nur 43 Jahre alt. 

Erich Klabunde hatte einen offenen Blick und ein offenes Herz für die Probleme der Menschen seiner Zeit - wie auch die Preisträger der vergangenen Jahre. 

(Text: Marina Friedt, Grafik: George Riemann)

So können Sie sich bewerben

Nach Ausschreibungsbeginn am 15. Juli eines jeden Jahres können Bewerbungen um den Erich-Klabunde-Preis eingereicht werden. Der DJV Nord zeichnet mit diesem nach seinem Gründungsvorstand benannten Preis herausragende journalistische Arbeiten aus.

Was?

Eingereicht werden können 

- Reportagen, Serien, Hintergründe in Form von
- Print, Online, Radiofeatures, Fernsehbeiträgen (aber keine Bücher!), 

die

- einen besonderen Bezug zu Hamburg haben
- sozial-politische Themen behandeln
- in den letzten zwei Jahren vor Ausschreibungsbeginn veröffentlicht wurden

Wer?

- Autorinnen und Autoren können sich selbst bewerben oder von Kolleginnen und Kollegen sowie Redaktionen vorgeschlagen werden.
- Es können eine oder auch mehrere Arbeiten einer Autorin/eines Autors bzw. eines Teams eingereicht werden.

Wie?

- Die Bewerbung muss in einfach zugänglicher Form eingereicht werden (pdf, Datenträger, Links u.ä.m. ohne Schranken)
- Wichtig ist die Angabe, wann und wo die Arbeit/en veröffentlicht wurde/n. 
- Der Bewerbung ist ein Kurzlebenslauf der Autorin bzw. des Autors beizufügen. 

Wann?

Die Arbeiten müssen bis spätestens 30. September* in der DJV-Geschäftsstelle eingegangen sein.
Über die Vergabe des mit 2.500 Euro dotierten Journalistenpreises entscheidet wieder eine mit hochkarätigen Medienleuten besetzte Jury. Der Preis kann geteilt werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, und der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Arbeiten können per Mail oder per Post an

Deutscher Journalisten-Verband Nord

Landesverband - Hamburg Schleswig-Holstein
Stichwort: Erich-Klabunde-Preis

Rödingsmarkt 52 
20459 Hamburg

gesendet werden.

Noch Fragen? Dann schreiben Sie uns an info@misaificadjv-nord.de

 

*Sollte der 30. September auf ein Wochenende fallen, wird die Frist auf den folgenden Arbeitstag verlängert.