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Pressemitteilung zum Fall Carlo Jolly

Zwangsversetzung beim sh:z endgültig gescheitert


Verlag nimmt Berufung gegen Flensburger Lokalchef Carlo Jolly zurück – Urteil über anschließende Kündigung steht noch aus

Wichtiger Etappensieg für den langjährigen Flensburger sh:z-Lokalchef Carlo Jolly: Sein Arbeitgeber, der ihn erst gegen seinen Willen versetzte und ihm dann kündigte,  hat den Rechtsstreit um die Versetzung nun endgültig verloren. Der DJV Schleswig-Holstein, der Jolly unterstützt, ist zuversichtlich, dass auch die Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben wird.„Wir freuen uns für den Kollegen Carlo Jolly, dass er nach nunmehr über einem Jahr höchstrichterlich bestätigt bekommen hat, was immer offensichtlich war: Seine Entfernung aus der Flensburger Lokalredaktion grenzte an einen Akt der Willkür, die wechselnden und konstruierten Begründungen sprachen für sich“, kommentiert der DJV-Landesvorsitzende Arnold Petersen. Der Fall hatte in der Region und bundesweit in der Medienwelt für Aufmerksamkeit gesorgt. Zusammen mit zwei weiteren langjährigen Lokalredakteuren war der heute 56 Jahre alte Lokalchef im Sommer 2018 quasi über Nacht zwangsversetzt worden. Bereits im Januar hatte das Arbeitsgericht Flensburg die Versetzung nach Husum für unwirksam erklärt und Carlo Jollys Klage dagegen vollumfänglich bestätigt. Das Medienhaus ging in die Berufung – und zog diese jetzt kurz vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel zurück. Die Kündigung hatte der sh:z unmittelbar nach dem Versetzungs-Urteil „aus verhaltensbedingten Gründen“ ausgesprochen. Darüber wird das Arbeitsgericht Flensburg voraussichtlich am 11. Dezember entscheiden. „Der sh:z hat sich verrannt. Er sollte das endgültige Scheitern der Versetzung zum Anlass nehmen, auch die Kündigung vom Tisch zu nehmen“, sagt Arnold Petersen und kritisiert: „Der Verlag will offenbar Carlo Jolly den Wirbel in die Schuhe schieben, den er selbst entfachte.“ Der sh:z hat die Kündigung unter anderem damit begründet, dass der erfahrene Lokalleiter öffentlich Unverständnis über seine Abberufung geäußert und damit gegen die gebotene Loyalität verstoßen habe. Arnold Petersen hält fest: „Das Unverständnis war gerechtfertigt, die Zwangsversetzung war nicht zulässig. Der sh:z dürfte es schwer haben zu erklären, wie sich aus dem berechtigten Unverständnis ein Kündigungsgrund herleiten lässt.“Carlo Jolly war fast 30 Jahre lang für das „Flensburger Tageblatt“ tätig. Für seine Tätigkeit war er noch kurz vor der Versetzung intern ausgezeichnet worden. Mit den beiden anderen Lokalredakteuren, beide über 60 Jahre alt, hat sich der Verlag inzwischen gütlich geeinigt.V.i.S.d.P.: Esther Geißlinger

Schleswig-Holstein
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