Verfassungsreform
Zugang zu Informationen - Öffentliches Interesse geht weiter vor
Kiel, 4. Juli 2014 Auch künftig haben in Schleswig-Holstein Journalistinnen und Journalisten ebenso wie Privatleute Anspruch auf Informationen, die bei Behörden gespeichert werden. Dabei gilt der klare Vorrang von öffentlichen Interessen, auch wenn private oder geschäftliche Belange Dritter berührt sind. Das bisher aus Sicht des DJV Landesverbandes Schleswig-Holstein bewährte Informationszugangs-Gesetz, das diese Fragen regelt, drohte durch eine Änderung in der Landesverfassung aufgeweicht zu werden. Nach weiteren Beratungen im entsprechenden Landtags-Ausschuss, an denen sich der DJV mit einer Stellungnahme und Pressemitteilung beteiligte, soll der strittige Passus nun so formuliert werden, dass Recherche- und Auskunftsrechte nicht beschnitten werden. „Wir begrüßen sehr, dass der Sonderausschuss unsere Bedenken aufgegriffen hat,“ sagt der DJV-Landesvorsitzende Günther Jesumann. Er bedauerte aber, dass nur ein Teilerfolg erzielt wurde: Der DJV hatte in seiner Stellungnahme ebenfalls kritisiert, dass lediglich „amtliche Informationen“ zur Verfügung zu stellen sind. Auch dies sieht der Verband als einen Rückschritt im Vergleich zur heutigen Situation. „Das heutige Gesetz stellt nicht darauf ab, ob Informationen ,amtlich’ sind, also amtlichen Zwecken dienen, sondern nur darauf, ob die Informationen bei informationspflichtigen Stellen vorhanden sind. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn es um Informationen über wirtschaftliche Beteiligungen geht,“ sagt Jesumann. „Hier hätten wir uns gewünscht, den Ausschuss ebenfalls mit unserem Argument zu überzeugen. Wir werden aber diesen Punkt weiter verfolgen.“
V.i.S.d.P. Bettina Neitzel