Klage für Informationsfreiheit
Verfassungsbeschwerde gegen den Bundesrechnungshof
Ende 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Bundesrechnungshof die Akten, die er bei seinen Prüfungen führt, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes offen legen muss. Die Akten sollen für alle Bürger – und damit auch Journalisten – zugänglich sein. Einige Bundestagsabgeordnete wollten jedoch verhindern, dass die Öffentlichkeit mehr über die Verwendung ihrer Fraktionsfinanzen erfährt.
Über den Haushaltsausschuss des Bundestages sorgten die Politiker deshalb dafür, dass der Zugang zu den Akten wieder versperrt wird. Mitte 2013 nahm der Bundestag nach einem tatsächlich in hohem Maße intransparenten Gesetzgebungsverfahren den Vorschlag an. Seitdem gibt es mit Paragraf 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung eine Informationssperre für Prüfungsakten des Rechnungshofes.
Die beiden Journalisten Niklas Schenck (freier Journalist) und Daniel Drepper (Chefredakteur BuzzFeed Deutschland) haben vor rund fünf Jahren erstmals gegen das Bundesinnenministerium geklagt, um diesen Zugang zu Prüfberichten für alle Bürger trotzdem zu erzwingen. Der DJV unterstützt die Klage seit Beginn.
Die Klage wurde bislang in drei Instanzen zurückgewiesen – zuletzt im März 2018 vom Bundesverwaltungsgericht. Deshalb haben Schenck und Drepper Anfang August Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
„Die verfassungsrechtlich entscheidende Frage ist: Wie weit reicht der Schutz des Artikels 5 Grundgesetz, die Grundlage der Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit? Darf der Staat einmal erteilte Informationsrechte so ohne Weiteres wieder einschränken?“, fragt Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der den Prozess führt.
Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden, ob diese Vorschrift mit der Verfassung vereinbar ist. Sollte dem nicht so sein, müsste die Gesetzesänderung aufgehoben werden.
„Immer wieder gibt es offenbar mächtige Gruppen, die mündigen Bürgern Informationen vorenthalten wollen. Das darf aus unserer Sicht natürlich nicht sein und dafür gehen wir dann bis vor das Bundesverfassungsgericht und helfen da unseren Mitgliedern sehr gerne“, sagt der Vorsitzende des DJV Nordrhein-Westfalen Frank Stach. „Im Interesse der Pressefreiheit und der Transparenz ist es dem DJV ein wichtiges Anliegen zu klären, wie weit die Informationsfreiheit nach dem Grundgesetz reicht“, sagt Stefan Endter, Geschäftsführer des DJV Hamburg.
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist voraussichtlich nicht vor 2020 zu rechnen.
(Text: Redaktion/Westheuser - Foto: Florian Büh/Gutes-Foto.de)