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Pressemitteilung zum Fall Carlo Jolly

„Urteile gelten für alle – sogar für den shz“ - Rechtsstreit um Versetzung des Flensburger Lokalchefs geht trotz erfolgreicher Klagen weiter


Kiel, 02. Juni 2020 – Der Rechtsstreit zwischen dem Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (sh:z) und dem langjährigen Flensburger Lokalchef Carlo Jolly geht weiter - obwohl inzwischen ein zweites Urteil zugunsten des 56-jährigen Journalisten vorliegt.

Demnach müsste der Verlag Jolly wieder auf seinem früheren Posten in Flensburg einsetzen. Doch statt sich an den Richterspruch zu halten, beharrt der Verlag auf der Versetzung nach Husum und schickte Jolly eine Änderungskündigung, gegen die dieser nun erneut vor dem Arbeitsgericht Flensburg klagt.

Aus Sicht des DJV Schleswig-Holstein, der sein Mitglied in der juristischen Auseinandersetzung unterstützt, ist es höchst ungewöhnlich, dass ein Unternehmen gerichtliche Entscheidungen auf so eklatante Weise ignoriert. „Urteile gelten für alle – es ist schwer zu glauben, dass diese Grundregel unserer Gesellschaft in der Führungsetage des sh:z nicht bekannt ist“, sagt Arnold Petersen, Vorsitzender des DJV Schleswig-Holstein.  „Man muss sich fragen, ob persönliche Befindlichkeiten einzelner Akteure hier schwerer wiegen als ein seriöses Geschäftsgebaren. Der sh:z sollte rechtskräftige Urteile akzeptieren statt immer neue Rechtsstreitigkeiten zu provozieren“.

Unter anderem erklärt der Verlag, er könnte Jolly nicht wieder in Flensburg als Lokalchef einsetzen, weil es diesen Posten gar nicht mehr gäbe. Allerdings wird im Impressum eine Person als Redaktionsleiter genannt. „Dass Richtersprüche auf diese Weise ignoriert und einfach nicht umgesetzt werden, habe ich in meinen fast 30 Berufsjahren beim DJV noch nicht erlebt“, sagt die Kieler Verbandsgeschäftsführerin Bettina Neitzel.

Der Hamburger Arbeitsrechtler Andreas Bufalica, der Carlo Jolly auch in diesem Rechtsstreit vertritt, hat inzwischen einen Vollstreckungsantrag beim Arbeitsgericht Flensburg  gestellt, Carlo Jolly vertragsgemäß zu beschäftigen.

Jolly, bis dahin Leiter der Flensburger Lokalredaktion, war im Sommer 2018 gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen zwangsversetzt worden und war dagegen arbeitsrechtlich vorgegangen. Im Januar 2019 hatte das Arbeitsgericht Flensburg die Versetzung in die Lokalredaktion in Husum für unwirksam erklärt und die Klage dagegen vollumfänglich bestätigt. Dagegen war das Medienhaus in die Berufung gegangen, hatte diese jedoch kurz vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel zurückgezogen.

Unmittelbar nach dem Versetzungs-Urteil hatte der Verlag eine Kündigung „aus verhaltensbedingten Gründen“ ausgesprochen - zu Unrecht. Die Entscheidung des Flensburger Gerichts liegt inzwischen rechtskräftig vor und bestätigt die Auffassung des Journalisten und seines Anwaltes. Seit dem 8. Mai schreibt der Redaktionsleiter wieder für seinen Arbeitgeber, allerdings nicht als Lokalchef des Tageblatts in Flensburg. Der Verlag hat ihn trotz der beiden Richtersprüche in die Mantelredaktion versetzt. Dort berichtet Jolly derzeit als Reporter aus ganz Schleswig-Holstein für die überregionalen Seiten. 

 

ViSdP: Bettina Neitzel, Geschäftsführerin
Schleswig-Holstein