VG Wort
Umsatzsteuer zurückfordern
Im Sommer 2019 haben viele Journalist*innen hohe Beträge von der Verwertungsgesellschaft Wort erhalten. Grund waren rückwirkende Ausschüttungen mehrerer Jahre. Auf den Rechnungen der VG Wort werden bei einigen Wahrnehmungsberechtigten sieben Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen, bei anderen nicht. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, aber keinen Umsatzsteuer-Betrag auf der Rechnung findet, kann die Umsatzsteuer für bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zurückfordern. Erstattet werden nur sieben Prozent, das ist der Steuersatz für die Ausschüttungen, auch wenn die Journalist*innen höhere Umsatzsteuersätze abgeführt haben. Die Nachforderung ist einfach, Wahrnehmungsberechtigte müssen bloß eine Rechnung an die VG Wort schreiben. Ein Rechnungs-Muster ist unter bit.ly/2B8ENA2 abrufbar. Fragen zur Umsatzsteuer beantwortet die VG Wort unter Telefon 089/51412-94. Nach Redaktionsschluss wurde bekannt, dass die Hauptausschüttung Ende Juni wie geplant erfolgen kann, weil eine Mehrheit der VG Wort-Mitglieder den Jahresabschluss schriftlich bestätigt hat.
cp