Aktueller Rechtsfall II
Überstundenvergütung zählt zur Berechnung des Urlaubsgelds
Erfolg für den DJV Bremen: Überstundenvergütung ist als Entgelt für arbeitnehmerähnliche Freie von Radio Bremen bei der Urlaubsgeldberechnung zu berücksichtigen, hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven zu einer entsprechenden Klage des DJV Bremen festgestellt. Das Urteil vom 9.11.2021 ist mittlerweile rechtskräftig (Az: 6 Ca 6122/21). Vor Gericht vertrat Radio Bremen noch die Auffassung, dass Überstundenvergütungen laut dem entsprechenden Tarifvertrag nicht zu den Entgelten gerechnet werden könnten. Das Gericht folgte hingegen der Argumentation des DJV Bremen und erkannte, dass der Begriff der Entgelte in diesem Falle weit zu verstehen sei und Überstundenvergütungen mit einschließe. Inzwischen hat Radio Bremen mitgeteilt, dass Überstunden in die Berechnung der Urlaubstagessätze für arbeitnehmerähnliche Freie rückwirkend zum 1. Januar 2021 einfließen.
(red)