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Hamburger Neustartprämie

So kann sie beantragt werden


Die Hamburger Neustartprämie kann nun beantragt werden. Es handelt sich um ein rein digitales Verfahren. Daher sollten Sie die Hinweise auf der Seite zur Neustartprämie sorgfältig lesen und alle Unterlagen zur Hand haben, wenn Sie den Antrag stellen.

Konkrete Hinweise zum Verfahren finden Sie
hier: https://www.hamburg.de/neustartpraemie/ 
und
hier: https://www.hamburg.de/contentblob/14037908/9ffbe14193ef664dea105acc8e0a7af4/data/hilfestellung-antrag.pdf

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) bzw. das Vorliegen der Voraussetzungen, um bei der KSK Mitglied zu werden.
 
Bitte beachten Sie, dass die Neustartprämie auch für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden darf. Daraus folgt, dass es nicht sinnvoll ist, neben der Grundsicherung zusätzlich die Neustartprämie zu beantragen. Denn der Erhalt der Neustartprämie muss dem Amt mitgeteilt werden und wird dann auf die Grundsicherung angerechnet.

Frist für die Antragsstellung ist der 31.08.2020.

Sollten Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, unterstützen wir Sie gerne.

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