Journalist vor Gericht
DJV fordert Abschaffung des Zitierverbots-Paragraphen
Der Deutsche Journalisten-Verband Nord fordert den neuen Bundestag auf, den sog. „Zitierverbots-Paragraphen“ zu reformieren. Es geht um den § 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Vorschrift verbietet unter Strafandrohung, wörtliche Auszüge aus Gerichtsdokumenten zu veröffentlichen. Das betrifft auch die journalistische Arbeit, etwa die Berichterstattung im Vorfeld oder im Verlauf von Prozessen.
Aktuell steht der Hamburger Journalist Carsten Janz wegen dieses Paragraphen vor Gericht. Das DJV-Mitglied war bereits vom Amtsgericht verurteilt worden, nun befasst sich das Landgericht Hamburg in zweiter Instanz mit dem Fall.
„Das Zitierverbot des StGB schränkt die Pressefreiheit ein“, kritisiert Lukas Knauer, Vorstandsmitglied des DJV Nord. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Veröffentlichung wörtlicher Zitate im Rahmen der Berichterstattung kriminalisiert wird.“
Wer aus Gerichtsakten oder anderen amtlichen Dokumenten eines Gerichtsverfahrens zitiert, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der Paragraph ist nach Ansicht des DJV überholt. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen, wie z.B. Netzwerk Recherche und Reporter ohne Grenzen, fordert der DJV-Bundesverband ebenso wie der DJV Nord im Namen seiner Mitglieder eine Neubewertung. „Der Paragraph ist längst nicht mehr zeitgemäß und kriminalisiert Journalistinnen und Journalisten, die einfach nur ihrer Arbeit nachgehen“, so der DJV-Bundesverband. Der Gesetzgeber müsse Berichterstattung zu laufenden Gerichtsverfahren von öffentlichem Interesse ermöglichen, solange die Privatsphäre der Betroffenen beachtet wird.
FdR:
Stefan Endter
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer
Deutscher Journalisten-Verband Nord
Landesverband Hamburg - Schleswig-Holstein
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