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Schleswig-Holstein

NDR-Freie: Falsche Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung bei unständig Beschäftigten?


Wir möchten Sie auf eine fehlerhafte Rentenberechnung durch die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam machen, die bei vielen WDR-Freien erfolgt ist und die möglicherweise auch bei NDR-Freien erfolgt sein könnte:
Es geht um die Berechnung der Rentenverläufe. Offenbar hat die Deutsche Rentenversicherung die vom WDR korrekt abgeführten Beiträge nicht immer richtig erfasst. Es wurde in vielen Fällen eine zu niedrige Beitragsbemessungsgrenze angesetzt. Folge: Die Rente fällt am Ende geringer aus. 

Betroffen sind unselbständig Beschäftigte. Unselbständig im NDR beschäftigt ist, wer dort eine Beschäftigung ausübt, die auf weniger als eine Woche befristet ist, dieses berufsmäßig, d.h. mehr als 50 Tage im Jahr, und für den der NDR Sozialabgaben zahlt.
Was tun?
Der DJV bemüht sich in Gesprächen mit der Rentenversicherung um eine Beseitigung des Problems. Bis dahin gilt: Jeder unständig Beschäftigte, der einen Bescheid über seinen Rentenverlauf bekommt, sollte sicherheitshalber zur Wahrung der Frist innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wer innerhalb des letzten Monats keinen Bescheid erhalten hat, sollte schriftlich bei der Rentenversicherung nachfragen, ob auf ihn die Beitragsbemessungsgrenze für unständig Beschäftigte angewendet wurde.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

Schleswig-Holstein
Landesverband Nord