Jahresversammlung der VG Wort
Knapp 220 Millionen Euro eingenommen: Hauptausschüttung im Sommer
Ende Mai tagten in München die Gremien der Verwertungsgesellschaft Wort. Neben dem Geschäftsbericht, Wahlen der Delegierten und eines neuen Verwaltungsrats standen Änderungen des Verteilungsplans sowie des Meldesystems auf der Tagesordnung.
In den kommenden vier Jahren ist der DJV mit mehreren Mitgliedern im Verwaltungsrat und Delegierten der Berufsgruppe 2 (zuständig für Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren) gut bei der VG Wort vertreten. Mit Erlösen von 217,91 Millionen Euro für das Jahr 2018 präsentierte der geschäftsführende Vorstand Rainer Just „ein erfreuliches Ergebnis“. Der Großteil der Einnahmen stammt aus der Geräte- und Speichermedienvergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen. Neben einigen Neuerungen beim Verteilungsplan (etwa der Bewertung von Tages- und Nachtprogrammen im Hörfunk oder der Ausschüttung für wissenschaftliche Bücher) beschloss die Mitgliederversammlung eine Verbesserung des Systems für Meldungen im Internet (Metis). Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, unter anderem auch deshalb, weil viele Texte aufgrund mangelnder Zählpixel nicht gemeldet werden können und Autoren dann lediglich an den Sonderausschüttungen – die übrigens auf 1440 Euro jährlich begrenzt sind – teilnehmen können. Nach Aussage von Vorstand Rainer Just rufen viele Wahrnehmungsberechtigte die Metis-Tantiemen gar nicht erst ab – das insgesamt ausgeschüttete Geld teilen sich die vergleichsweise wenigen, die bei der VG Wort melden. Die VG Wort ist aufgrund des technischen Wandels und des veränderten Medien-Nutzungsverhaltens kontinuierlich gefordert: So diskutierten Mitglieder und Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten auf der Versammlung das Meldeverfahren für Podcasts, die eine immer größere Rolle spielen, sowie die Frage, ob beim Einstellen von Texten in Clouds Vergütungsansprüche bestehen.Anfang Juli steht die Hauptausschüttung der VG Wort an. Dann werden nicht nur die Erlöse aus dem Vorjahr ausgeschüttet, sondern auch die so genannten Risikorückstellungen, die vor einigen Jahren vor dem Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Verlegerbeteiligung gebildet worden waren und jetzt aufgelöst werden dürfen.(Text + Foto: Claudia Piuntek)