Meldeschluss der VG Wort
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Im vorigen Sommer haben sich viele über den warmen Geldregen der VG Wort gefreut. Die Ausschüttungen waren ungewohnt hoch, weil die Verwertungsgesellschaft 2019 die Gelder aus den Rückstellungen mehrerer Jahre ausgezahlt hat. Mit derart üppigen Summen ist 2020 zwar nicht zu rechnen, aber die Meldung lohnt sich trotzdem. Die Frist dafür läuft Ende Januar ab.Die letzten Januartage sollten Journalist*innen dick im Kalender anstreichen, denn mit Ablauf des Monats ist Meldeschluss für Beiträge in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen und Sprachtonträger. Außerdem gilt der Stichtag für Meldungen von Presse- und Wissenschafts-Beiträgen sowie für die Sonderausschüttung für Urheber von Texten im Internet.Anfang Januar legt die Verwertungsgesellschaft fest, wie hoch die Mindestzugriffe sein müssen, damit für einen Beitrag Geld ausgeschüttet werden kann. Für das Ausschüttungsjahr 2019 rechnet Rainer Just, geschäftsführender Vorstand der VG Wort, mit Ausschüttungen von etwa 150 Millionen Euro. „Die Zeiten hoher Nachzahlungen sind vorbei“, kommentiert er diese Summe, „wir nähern uns einem normalen Einnahmenniveau“. Bei der jährlich stattfindenden Delegierten-Gesprächsrunde berichtete der Vorstand Ende November in München zudem, dass die Unterlagen für Wahrnehmungsberechtigte künftig – um Geld und Ressourcen zu sparen – auf digitalem Wege verschickt werden. Der neugewählte Vorsitzende des Verwaltungsrates, Bernhard von Becker, berichtete von einer weiteren Klage des Juristen Martin Vogel, in der es um Ausschüttungen an die Herausgeber von Sammelbänden geht. Bis zur Klärung des Rechtsstreits habe die VG Wort die betreffenden Ausschüttungen ausgesetzt. Martin Vogel war 2016 mit einer Klage gegen den Verteilungsplan der VG Wort erfolgreich und hatte die Verlegerbeteiligung gekippt. Der Rechtsstreit hatte lautstarke Diskussionen ausgelöst, weil das Zusammenwirken von Autor*innen und Verleger*innen, so auch das Credo vieler beim DJV, den Fortbestand der VG Wort garantiere.Indes ist so manch einem das Meldesystem der VG Wort offenbar ein Graus – vermutlich werden Erinnerungen an die Steuererklärung wach. Wer sich im Online-Meldeportal T.O.M einloggt, kann darin die „nicht verteilbaren Einnahmen“ jeden Bereichs ablesen. In der Tat ist das Meldesystem unübersichtlich und kompliziert. Daher beschloss die Mitgliederversammlung im vorigen Jahr, die Abläufe zu vereinfachen. Immer noch ein Manko sind Texte, die regulär nicht gemeldet werden können, wenn Verlage keine Zählpixel einbauen – hier ist lediglich die Meldung zur Sonderausschüttung möglich. In solchen Fällen will die VG Wort künftig die IVW-Daten oder Daten von Google Analytics heranziehen, damit Urheber an ihr Geld kommen. Bislang ebenfalls vom regulären Meldeverfahren ausgeschlossen sind Rundfunkbeiträge öffentlich-rechtlicher Sender, die online veröffentlicht werden. Wie hoch die Ausschüttungen dieses Mal genau sind und wie es um die Neuerungen beim Meldesystem steht, erfahren Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder Anfang Juni in Berlin (Versammlungen am 5. und 6. Juni, Infos unter www.vgwort.de). Claudia Piuntek