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VG Wort

Jetzt kommt ein neuer Verteilungsplan


Anfang des Jahres haben zahlreiche Journalistinnen und Journalisten Post von ihren Verlagen bekommen. Darin wurden sie aufgefordert, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben und diese direkt an den jeweiligen Verlag zurückzuschicken. Hierbei ging es um die Tantiemen für die Jahre 2012 bis 2016. Für deren künftige Aufteilung muss die VG Wort einen neuen Verteilungsplan beschließen.

Hintergrund für die zuweilen als Bettelbriefe der Verleger bezeichneten Schreiben vom Januar und Februar ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016, nach dem die VG Wort bereits an die Verlage ausgezahlte Tantiemen aus den Jahren 2012 bis 2016 an die Autoren auszahlen muss (die NORDSPITZE berichtete in den vergangenen drei Ausgaben). In der Folge muss die VG Wort bereits ausgezahlte Tantiemen von den Verlagen zurückfordern. Ausgenommen sind jene Verlagshäuser, deren Autoren bis Ende Februar eine Verzichtserklärung unterschrieben haben. In diesem Fall kommen die Verlage um die Rückzahlung herum - zumindest um einen Teil der bereits an sie ausgezahlten Tantiemen.  Kritisch an den zu Jahresbeginn bei vielen Autorinnen und Autoren eingetrudelten Verlegerbriefen zu sehen ist, dass die Verlage damit die aktuelle Beschlusslage unterlaufen. Die Mitgliederversammlung der VG Wort hatte sich im vorigen November auf ein anonymisiertes Verfahren bei der Verzichtserklärung geeinigt, um zu verhindern, dass Autoren von ihren Verlagen unter Druck gesetzt werden können. Wer sich dafür entscheidet, auf seine Tantiemen zu verzichten, um den Fortbestand eines kleinen Verlags zu garantieren, sollte deshalb die Erklärung nicht an den Verlag direkt, sondern an die VG Wort schicken. Die garantiert nämlich das auf der Mitgliederversammlung beschlossene, anonymisierte Verfahren. Verlage, die um die Zusendung der Verzichtserklärung an ihre Adresse baten, untergruben diese getroffene Vereinbarung. Kurz vor Weihnachten 2016 hat der Bundestag gesetzliche Regelungen zur Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften verabschiedet. Danach haben gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen eine rechtliche Grundlage (die Rückzahlung der Tantiemen aus den Jahren 2012 bis 2016 ist hiervon nicht betroffen). Um das im Dezember verabschiedete Regelwerk umzusetzen, muss die VG Wort einen neuen Verteilungsplan erarbeiten. Die Mitgliederversammlung kommt am 20. Mai in München zusammen, der ursprünglich angekündigte Termin am 18. März (siehe NORDSPITZE 1/2017) wurde abgesagt. Nach den Querelen der vergangenen Monate wird es im Mai darum gehen, ob Autoren und Verleger sachgerecht diskutieren werden und eine faire Lösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Claudia Piuntek, Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten in der Berufsgruppe 2aus: Nordspitze 2/17

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