Corona
Hilfen für Freie
Aktuelle Info:+++ Erste Eckpunkte für einen „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ vorgestellt +++Liebe Kolleginnen und Kollegen,vielen von Ihnen sind in Folge des Corona-Ausbruches Aufträge teilweise oder ganz weggebrochen. Wir haben für Sie praktische Hinweise zusammengestellt, die Ihnen helfen, finanzielle Not zu überbrücken.
Wenn Kunden Honorare nicht oder nicht wie vereinbart zahlen, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Sie auch individuell unterstützen können.Aktuelle Informationen zum heute verkündeten Hamburger Schutzschirm finden Sie unter https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/13736988/hamburg-hilft-selbststaendigen-und-unternehmen-mit-zuschuessen/ Hilfen für freie Journalist*innen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des CoronavirusÜberblick über wichtige Punkte zum Thema:• Quarantäne - Tätigkeitsverbot:
Wer nach dem Infektionsschutzgesetz einem Tätigkeitsverbot unterworfen wird bzw. abgesondert wurde (§§ 28ff., 31, 34, 42 IfSG) und aufgrund dessen einen Honorarausfall erleidet, erhält eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Bei einer Existenzgefährdung kann ferner Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenen Umfang nach § 56 Abs. 4 IfSG entstehen. In Niedersachsen sind hierfür die Gesundheitsämter und in Hamburg die Bezirksämter zuständig (Übersicht der zuständigen Stellen: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf).• Steuerzahlungen:
Das Bundesfinanzministerium hat folgende Liquiditätshilfen angekündigt, wozu zu es nach Abstimmung mit den Ländern noch in dieser Woche ein Schreiben des BMF geben soll. Danach soll die Anpassung bzw. Aussetzung von Steuervorauszahlungen – u.a. Einkommensteuer – unkompliziert und schnell erfolgen, die Steuerstundung leichter gewährt und bis zum 31.12.2020 Vollstreckungsmaßnahmen bei unmittelbarer Betroffenheit durch die Auswirkungen des Coronavirus ausgesetzt sowie auf Säumniszuschläge verzichtet werden. Hierzu stellt das Bayerische Landesamt für Steuern bereits ein Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zur Verfügung; unseres Erachtens reichen formlose Anträge an die Finanzämter hierzu aus. Als weitere Maßnahme ist die Verlängerung von Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen angedacht, die bereits jetzt unseres Erachtens schon gestellt werden sollten.• Aussetzung der Insolvenzpflicht:Um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen, soll die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und aufgrund von Sanierungsmaßnahmen und finanzieller Hilfen begründete Aussichten auf einer Sanierung besteht.• Arbeitslosengeld:
Wer als Selbständiger freiwillig in der Arbeitslosengeldversicherungversichert ist, weniger als 15 Stunden in der Woche tätig ist und sich arbeitslos meldet und ALG beantragt, erhält entsprechend der Qualifikationsgruppe 1 ein tägliches ALG von 127,40 €. Selbständige, die keinen Anspruch auf Leistungen auf Grund einer Freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben, „müssen“ Arbeitslosengeld II beantragen ("Hartz IV"). Die Jobcenter und Arbeitsagenturen haben derzeit nur noch einen beschränkten Kundenzugang. Die Erreichbarkeit ist der PM des BMAS zu entnehmen: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-13-jobcenter-und-arbeitsagenturen-arbeiten-weiter• Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewährt Beihilfen u.a. für in Not geratene Wortautoren, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/RichtlinienSF_2019.pdf• Die VG Bild-Kunst will in den nächsten Tagen und Wochen so viele Ausschüttungen wie möglich auf den Weg bringen; ggf. ohne gleichzeitige Versendung von Abrechnungsinformationen. Es wird überlegt, wie die vorhandenen Mittel aus dem Sozialwerk von 1 Millionen Euro am besten für die Mitglieder eingesetzt werden.• „Solidaritätsfonds“:
Die Bundesregierung hat aktuell – 19. März 2020 - über einen Solidaritätsfonds von 40 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen auf den Weg gebracht, da die Liquiditätshilfen durch in Aussicht gestellte Kredite und Bürgschaften für diese keinen Sinn machen. Es sollen direkte Zuschüsse und Darlehen erfolgen. In welchem Umfang dies erfolgt, wird derzeit noch beraten. Es ist davon auszugehen, dass nachträgliche Prüfungen erfolgen, ob tatsächlich Hilfe benötigt wurde; ggf. werden dann Zuschüsse in Darlehen umgewandelt.• NDR:
Der NDR hat umfassende Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten beschlossen. Der wirtschaftliche Schutz von Freien kommt dabei noch zu kurz, wir haben teilweise auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit und sind mit dem NDR im Austausch.• Hamburg:
Heute, am 19.3.2020, hat die Stadt ein finanzielles Hilfspaket für Freieaufgelegt, schon in der nächsten Woche können Zuschüsse beantragt werden.• Hannover
Ob die Forderung der CDU vom 18.03.2020 nach einem monatlichenTransfergeld von 1.000 Euro aus der Staatskasse für Freie umgesetzt wird, ist noch offen.Wir werden Sie und euch über die aktuellen Entwicklungen weiter informieren. Für weitere Fragen und Beratungen stehen wir telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Wir werden Sie und euch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.Ursula Meschede + Dr. Anja Westheuser Justiziarinnen
DJV LV Nds. e.V. + DJV LV HH e.V.