DJV-Pressemitteilung
Gericht stoppt sh:z-Verlag und hebt Zwangsversetzung auf
Kiel, 17. Januar 2019 - Gute Nachricht aus dem Norden: Das Arbeitsgericht Flensburg hat den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (sh:z) dazu verurteilt, den langjährigen Leiter der Stadtredaktion Flensburg, Carlo Jolly, wieder auf dieser Position einzusetzen. Der Verlag hatte Jolly und zwei weitere, lange in der Lokalredaktion am Hauptsitz Flensburg eingesetzte Redakteure gegen deren Willen aus Flensburg weg versetzt. Alle drei haben dagegen Klage eingereicht, jetzt gibt es eine erste Entscheidung.
Die Richterin begründete im Fall Jolly die herbe Abfuhr für den sh:z vor allem mit dem Arbeitsvertrag, der eine solche Zwangsversetzung nicht hergebe. Darin ist ausdrücklich Flensburg als Dienstsitz vorgesehen – eine Klausel, die nur einvernehmlich geändert werden könne. Auch den von Verlagsseite angeführten Tendenzschutz, der Medienbetrieben das Recht gibt, die inhaltliche Linie zu bestimmen, ließ die Richterin nicht als Rechtfertigung gelten. „Wir freuen uns für den Kollegen Carlo Jolly über diese Entscheidung. Sie bestätigt, dass seine plötzliche Versetzung an einen Akt der Willkür grenzte“, kommentierte der Landesvorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Journalistenverbandes, Arnold Petersen. „Der Verlag hat selbstherrlich agiert. Es ist gut, dass das Gericht ihn in die Schranken gewiesen hat.“ Der sh:z wäre klug beraten, nun in den beiden noch anhängigen Verfahren eine gütliche Lösung anzustreben.Carlo Jolly ist seit 1990 beim Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag beschäftigt, seit 2008 war er Leiter der Stadtredaktion Flensburg. Im Sommer 2018 wurde ihm aus heiterem Himmel eröffnet, dass er zum 1. September „bis auf Weiteres“ als Mitglied der Redaktionsleitung nach Husum versetzt werde – eine Degradierung. Dagegen legte Jolly, unterstützt vom Schleswig-Holsteinischen Journalistenverband, Ende August Klage ein.Mit dem Ressortleiter wurden die zwei weiteren langjährigen Kollegen nach Schleswig und Leck zwangsversetzt. Die drei Versetzungen lösten erhebliche Unruhe im Hause sh:z aus und sorgten ebenso in der Öffentlichkeit für Wirbel, bedeuteten sie doch eine Zerschlagung der bisherigen Stadtredaktion. Eine schlüssige Begründung für den radikalen Schnitt gab es nicht, nur vage Hinweise auf einen notwendigen Generationswechsel angesichts der Digitalisierung. Damit wurde der bisherigen Lokalredaktion, die wenige Monate zuvor noch für besondere Leistungen ausgezeichnet worden war, pauschal unterstellt, neuen Herausforderungen nicht gewachsen zu sein. Den Widerspruch, warum Jolly einerseits ein guter Journalist, andererseits aber für die Bedienung digitaler Kanäle nicht zu gebrauchen sei, konnten die Verlagsvertreter auch vor dem Arbeitsgericht nicht ausräumen. Im Verlauf des Verfahrens hatten sie einige angebliche Versäumnisse nachgeschoben, die hergeholt wirkten. Denn diese fielen teilweise nicht einmal in Jollys Verantwortung.
V.i.S.d.P. Bettina Neitzel, Geschäftsführerin