Pressemitteilung zur Funke-Mediengruppe
Funke verliert vor Gericht gegen den DJV Hamburg
Hamburg, 11.04.2018 – Das Arbeitsgericht Hamburg hat am heutigen
Mittwoch einen Unterlassungsantrag der Funke Frauenzeitschriften GmbH
gegen den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg zurückgewiesen. Das
Medienhaus wollte dem DJV und ver.di in einem Eilverfahren zwei
Meinungsäußerungen in Zusammenhang mit dem Streit um ein
Rationalisierungsschutzabkommen verbieten lassen. DJV-
Bundesvorsitzender Frank Überall: „Dass ausgerechnet ein Medienhaus,
das für sich Pressefreiheit reklamiert, gewerkschaftliche Kritik mit
gerichtlicher Hilfe verbieten lassen will, zeigt ein mangelhaftes
Grundrechtsverständnis. Funke wäre gut beraten, das berechtigte
Sicherheitsbedürfnis seiner Beschäftigten zu respektieren. Es ist
besser, Geld in angemessene Arbeitsbedingungen statt in
Gerichtsverfahren zu investieren, die das Ziel haben, kritische
Äußerungen zu unterbinden.“
Die Funke Mediengruppe hatte 2013 die Frauen- und Programmzeitschriften
sowie das Hamburger Abendblatt und die Bergedorfer Zeitung von der Axel
Springer SE gekauft und im Zusammenhang damit das Springer-
Rationalisierungsschutzabkommen übernommen, das im Juni 2018 ausläuft.
Im vergangenen Jahr hatten die Betriebsräte des Abendblattes sowie der
Frauen- und Programmzeitschriften Funke aufgefordert, das Abkommen zu
verlängern oder wenigstens über eine neue Betriebsvereinbarung zu
verhandeln. Beides hatten die Funke-Verantwortlichen abgelehnt. Sie
waren noch nicht einmal bereit, an den Verhandlungstisch zu kommen.
Dagegen protestierten über 150 Funke-Beschäftigte am 20. Februar vor
dem Hamburger Funke-Verlagshaus. In einem gemeinsamen Flugblatt hatten
DJV und ver.di zunächst darauf hingewiesen, dass das Abkommen im Juni
ausläuft und dann die folgende Bewertung vorgenommen, die die Funke-
Frauenzeitschriften GmbH nun per Gericht verbieten lassen wollte:
„Jetzt schafft Funke auch noch den Rationalisierungsschutz (Sozialplan)
ab, ....Das bedeutet: Kollegen können dann ohne Abfindung auf die
Straße gesetzt oder nach z.B. München verschoben werden.“
Da die Funke Frauenzeitschriften GmbH mit ihrem Eilantrag vor Gericht
gescheitert ist, dürfen die Gewerkschaften ihre Bewertung weiter
verbreiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.