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Gratisbilder von Polizei und Feuerwehr

Freie Presse wird ausgebootet


Foto: Frank Bründel

Sei es eine tödliche Messerstecherei in Bremen, ein Großfeuer im Hamburger Hafen oder eine Sturzflut in Schleswig-Holstein. Immer häufiger haben Polizisten und Feuerwehr professionelle Kameraausrüstungen dabei, wenn sie zu Einsatzorten ausrücken. Vielfach sind die Einsatzkräfte die ersten, die Redaktionen kostenloses Bildmaterial zur Verfügung stellen. Eine schleichende Entwicklung, die Anlass zur Sorge gibt: Freie Fotografen verlieren ihre Existenzgrundlage und staatliche Stellen übernehmen die Kontrolle über die Berichterstattung. Als der Polizeireporter und Kameramann Frank Bründel am 1. September 2016 gegen Mittag die Nachricht erhält, dass im Hamburger Hafen ein Containerschiff brennt, ruft er in mehreren Redaktionen an, ob Interesse an Bildmaterial besteht. Der freie Journalist erhält diverse Aufträge und chartert einen Hubschrauber, um Luftaufnahmen von dem 300 Meter langen, brennenden Riesen am Burchardkai zu machen. Nachmittags will kaum ein Auftraggeber Bründels Bilder haben. Er erfährt, dass die Polizei ebenfalls Luftbilder angefertigt und diese Redaktionen kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Der Freiberufler bleibt auf einem Teil seiner Helikopter-Charter-Kosten sitzen. Dass staatliche Polizeidienststellen und Feuerwehren Bildmaterial zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen, ist keine Seltenheit. Das gilt für Fotos ebenso wie für Bewegtbilder. Zur Eröffnung der Elbphilharmonie im Januar 2017 präsentiert die Hamburger Polizei ein stimmungsvolles Luftbild. „Was hat die Polizeiarbeit mit der Elphi-Eröffnung zu tun“, fragt sich Bründel. Für den Journalisten sind die kostenlosen Fotos von Schiffsbrand und Konzerthaus zudem ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Er gibt ein juristisches Gutachten in Auftrag, das die Rechtmäßigkeit der Fotopraktiken staatlicher Institutionen wie der Hamburger Polizei unter die Lupe nimmt. Ergebnis: Die Anfertigung von Bildmaterial und die kostenlose Übertragung von Nutzungs- und Senderechten sind rechtswidrig, wenn sie nicht der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr dienen oder unmittelbar über die Polizeiarbeit informieren (s. Infos am Ende dieses Artikels). „Seit längerem beobachten wir mit Sorge, dass die Pressestelle der Polizei den Medien von Einsätzen (und darüber hinaus) Bildmaterial zur freien Nutzung zur Verfügung stellt“, heißt es in einem Brief des Hamburger DJV an Innensenator Andy Grote. Gespräche des Landesverbands mit der Polizei hatten vor einem Jahr zunächst zu Verbesserungen geführt. „Bedauerlicherweise mussten wir nun hören, dass erneut Medien Nutzungsrechte an Polizeifotos überlassen worden sind.“ Im Auftrag der Mitgliederversammlung im April 2018, auf der es ein klares Votum gegen die Fotopraktiken von Polizei und Feuerwehr gab, fordert der DJV Hamburg den Innensenator Ende Mai auf, „dafür zu sorgen, dass weder Polizei noch Feuerwehr in Zukunft wieder Nutzungsrechte an Bildmaterial an die Medien übertragen“. Auch den Freien in Schleswig-Holstein macht es zu schaffen, dass den Redaktionen oft kostenloses Bildmaterial von Einsätzen zur Verfügung gestellt wird – erst im Juni stellte das Technische Hilfswerk Kaltenkirchen, das das die Freiwillige Feuerwehr Henstedt-Ulzburg bei der Brandbekämpfung unterstützt hatte, Fotos der abgebrannten Lagerhalle eines Landhandels zur lizenzfreien Nutzung zur Verfügung. Aber auch Freiwillige Feuerwehren liefern bereitwillig und großzügig. „Ja, das geschieht immer häufiger und wird meines Erachtens auch von den Redaktionen gefördert und gefordert“, berichtet ein freier Reporter. Sein Eindruck: Es gebe eine schleichende Tendenz, gar nicht mehr alarmiert und mit der Berichterstattung über einen Brand, Unfall oder Unwetter beauftragt zu werden, weil Feuerwehr und Co. das Material liefern.   „Die Einsatzkräfte sind viel eher am Einsatzort, machen oftmals schon Fotos, bevor die Löscharbeiten beginnen und die Flammen meterhoch schlagen“, berichtet ein anderer freischaffender Lokalreporter aus dem hohen Norden. Damit könnten Freie nicht konkurrieren, zumal Absperrungen und eine oft späte Information über Einsätze ihnen die Arbeit zusätzlich erschwerten. Nicht selten würden Einsatzkräfte mit der ersten OTS-Presseinformation zeitgleich auch Fotos verschicken mit dem Hinweis, „honorarfreie Nutzung für Redaktionen“. Manche Online-Redaktion bediene sich dann sofort.  Während sich in Hamburg und den angrenzenden Kreisen Schleswig-Holsteins freie Polizeireporter zum Teil Konkurrenz machten, seien in anderen Regionen wie Nordfriesland keine hauptberuflichen Freien unterwegs, berichtet Holger Bauer, Pressesprecher des schleswig-holsteinischen Landesfeuerwehrverbandes. Entsprechend freigiebiger würden dort Fotos verteilt und von den Redaktionen dankbar angenommen. „Wo es selbständige Pressefotografen gibt, wird es so gehandhabt, dass ihnen nicht die Butter vom Brot genommen wird“, so Bauer.  Klare Regeln gibt es bei der Polizei. Die erlauben den Pressestellen nur in drei Fällen kostenlose Fotoabgabe, erläutert Torge Stelck, Sprecher beim Landespolizeiamt in Kiel: Wenn nach einer Person gesucht oder gefahndet werde, wenn die Fotos aus Bereichen kommen, zu denen die Presse keinen Zugang habe oder wenn das Foto Warnfunktion habe und die Bevölkerung auf eine besondere Gefahr aufmerksam mache. Letzteres könnte etwa eine Giftstoff-Wolke sein. Fall zwei ereignete sich Ende April in der Neustädter Bucht, als Wasserschutzpolizisten einen Großeinsatz mit hochmotorisierten Schlauchbooten übten, die Presse aber aus Sicherheitsgründen nicht aufs Wasser eingeladen war.  Weshalb Journalisten nicht über den Stapelhub eines neuen Löschbootes im Hamburger Hafen informiert wurden, ist unklar. Feuerwehr-Sprecher Jan Ole Unger beschreibt ohne Angabe näherer Gründe, dass Feuerwehr und Hamburg Port Authority (HPA) im Vorwege vereinbart haben, keine Journalisten zum Stapellauf einzuladen. Unger auf Anfrage der NORDSPITZE: „Von Seiten der Feuerwehr Hamburg wurden Bilder in den Social Media-Kanälen veröffentlicht, von der HPA ein Film in deren YouTube-Kanal.“ Allerdings würde die Feuerwehr grundsätzlich keine Fotos an die Medien weitergeben, und auch im Falle des neuen Löschbootes sei „eine aktive Weitergabe nicht erfolgt“. Dennoch veröffentlichte die Bild-Zeitung am 25. Mai ein Feuerwehr-Foto und titelte „Feuerwehr lässt XXL-Löschboot zu Wasser“. Wie die Redaktion an das große Foto gelangte, bleibt offen.  Laut dem Kieler Polizeisprecher Torge Stelck bedienen sich manche Redaktionen gern auf der Facebook-Seite der Polizei. Doch das Copyright der dort veröffentlichten Fotos liege allein bei der Polizei, Übernahme ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. „Solange ich hier bin, haben wir eine solche Genehmigung aber noch nicht erteilt“, unterstreicht Stelck.  Gerrit Schröder, Redaktionsleiter der Fernsehnachrichten-Agentur NonstopNews mit Sitz in Delmenhorst, hat es schon öfter erlebt, dass die Presse in Bremen und Umgebung zu wichtigen Terminen „gar nicht mehr eingeladen wird“. In Stade hat ein freier Kollege schon seinen Beruf aufgegeben, weil die Polizei dort zuverlässig topaktuelle Fotos von Großfeuern und Unfällen anbietet. Das Bildmaterial stellt die Polizeiinspektion Stade interessierten Redaktionen im Presseportal in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen zum Download bereit. Dabei wäre Polizeireporter Schröder, der beobachtet, dass Journalisten vielfach gar nicht mehr vor Ort sind, wenn etwas passiert, schon froh, „wenn Journalisten fototechnisch die gleichen Möglichkeiten hätten wie die Polizei oder Feuerwehr“. Informationen über aktuelle Einsätze der Feuerwehr Bremerhaven bekommen Schröder und seine Kollegen bisher überhaupt nicht (mehr) und erst nach mehrfachen Gesprächen prüft man nun die technischen Möglichkeiten der Einführung einer frühzeitigen Pressealarmierung, so wie es woanders schon üblich ist. Um etwas gegen dieses Problem zu tun, planen die Polizei- und Feuerwehrreporter aus Bremen und Umgebung einen Blaulichttag. Freie Journalisten, Behördenvertreter sowie Kolleginnen und Kollegen aus den Redaktionen sollen an den runden Tisch geholt werden, um über die Aufgabenverteilung von Polizei und Medien zu sprechen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest, aber irgendwann im Spätsommer wollen die Bremer Kollegen zum Blaulichttag zusammenkommen.  Denn Schröder beobachtet mit Sorge, dass die Probleme immer weitere Kreise ziehen und Behördenvertreter in der Berichterstattung zunehmend „die Regie übernehmen“. Mit eigenen Berichten und Bildern kann die Polizei den Leser nach Einschätzung des Redaktionsleiters direkt erreichen. Selbst Nachrichtenagenturen wie die dpa verwendeten in den meisten Fällen reine Informationen aus den Pressemitteilungen der Polizei oder Feuerwehr, ohne sich selber ein eigenes Bild zu machen, und der Leser erhielte den Eindruck, die mit dpa gekennzeichnete Information stamme von unabhängigen Berichterstattern. Andererseits sieht Schröder auch den Sparwahn der Redaktionen, die gern auf kostenloses Material zurückgreifen. Ob aus Spargründen oder Schlampigkeit – oder aus einer Kombination aus beidem: Bei der Wildeshauser Zeitung sei schon mal ein Feuerwehrfoto mit sichtbarem Wasserzeichen im Blatt gelandet. Wenn es aus dem Flächenland Schleswig-Holstein auch Beispiele von Freien gibt, die froh sind, wenn sie nicht mehr „gegen kleines Honorar zu jeder Tag- und Nachtzeit rausmüssen“, ist die Entwicklung hin zur staatlich kontrollierten Berichterstattung doch bedenklich. Und problematisch ist es auch, wenn früher selbstverständlich geltende Gentlemen’s Agreements – Behördenvertreter und Fotografen arbeiten Hand in Hand und jeweils im eigenen Zuständigkeitsbereich – Schritt für Schritt unterlaufen werden. Immerhin gibt es auch noch Beispiele für eine gut funktionierende Zusammenarbeit: Die Feuerwehr in Norderstedt bei Hamburg informiert Pressevertreter zuverlässig über Einsätze, lässt Reporter ungehindert ihre Arbeit tun und veröffentlicht Fotos nur dann, wenn kein Journalist vor Ort war. Claudia Piuntek/Arnold Petersen So ist die Rechtslage Ist die Polizei berechtigt, Fotos von Einsätzen kostenlos an Medienunternehmen abzugeben? Polizei und Feuerwehr dürfen nur im Rahmen gesetzlich zugewiesener Aufgaben handeln. Wesentliche Aufgaben der Polizei sind Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Um eine Gefahr abzuwehren, darf die Polizei Fotos auch im Internet veröffentlichen, zur Öffentlichkeitsfahndung auch an Fernsehsender geben („Aktenzeichen XY… ungelöst“). Polizei und Feuerwehr dürfen – und müssen (!) – auch darüber informieren, dass und wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen, allerdings nur in Form amtlicher Informationen. Stimmungsvolle Hamburg-Fotos gehören sicher nicht dazu. Staatliche Konkurrenz, finanziert mit Steuern, bedroht die grundrechtlich geschützte Berufs- und Wettbewerbsfreiheit von Fotografen. Einsatzfotos und Luftbilder, die Polizei und Feuerwehr veröffentlichen, gefährden die Presse- und Rundfunkfreiheit. Presse und Rundfunk haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung mit umfassenden Informationen beizutragen. Dabei hat der Staat Journalisten auch vor nur mittelbaren Beeinträchtigungen zu schützen – diese liegen aber vor, wenn Polizei und Feuerwehr Material kostenlos verteilen und sich Redakteure aus Kostengründen gezwungen sehen, darauf zurückgreifen. Die Polizei öffnet sich vor allem mit Einsatzfotos ein Tor zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung, und das ist ein klarer Verstoß gegen die Freiheit von Presse und Rundfunk, die Artikel 5 des Grundgesetzes mit den Worten „nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte“ gewährleistet.

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