sh:z scheitert im Fall Carlo Jolly auch in zweiter Instanz
DJV-Pressemitteilung zum Fall Jolly
Seit bald drei Jahren kämpft Carlo Jolly um seinen Arbeitsplatz mit Leitungsfunktion in der Flensburger Lokalredaktion des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (sh:z). Jetzt hat Jolly in der Auseinandersetzung den nächsten, nunmehr sechsten Rechtsstreit gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel wies die Berufung des sh:z gegen ein Urteil des Flensburger Arbeitsgerichts zurück. Das hatte im September 2020 eine Änderungskündigung des Flensburger Lokalchefs für unwirksam erklärt, mit der das Medienhaus seinen langjährigen Flensburger Redaktionsleiter zum Chef der Redaktion in Husum machen wollte.
Ausschlaggebend für das Kieler Gericht war, dass der Verlag zwar behauptet, die Stelle des Redaktionsleiters in Flensburg durch Umstrukturierung abgeschafft zu haben. Der Wegfall dieser Hierarchieebene war aber in der Anhörung des Betriebsrats zur Umstrukturierung kein Thema. „Die Betriebsratsanhörung war nicht ordnungsgemäß“, stellte die Vorsitzende Richterin folgerichtig fest. Es ist das erste Urteil in zweiter Instanz zugunsten des 57-jährigen Flensburger Ressortleiters. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.
Für Jolly ist es dennoch nicht das Ende des zähen Ringens um sein Recht, sondern nur ein wichtiger Etappenerfolg. Das Medienhaus hat bereits die nächste Änderungskündigung zum 31. Juli ausgesprochen. Danach soll der seit 31 Jahren beim sh:z angestellte Journalist zwar wieder in Flensburg als Reporter beschäftigt werden, aber mit geringeren Bezügen und ohne Leitungsaufgaben. Alternativ wird ihm erneut eine leitende Stelle in Husum angeboten. Die Zwangsversetzung nach Husum war 2018 der Auslöser des langen Rechtstreits und wurde vor Gericht ebenso gekippt wie die 2019 folgende verhaltensbedingte Kündigung. Vom Landesarbeitsgericht wurde nun auch die im Mai 2020 ausgesprochene Änderungskündigung kassiert. In der Verhandlung wurden mehrere Vergleichsvorschläge erörtert, eine Einigung kam aber nicht zustande.
„Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass Carlo Jolly zwar ein ums andere Mal vor Gericht Recht bekommt, sein Recht aber nicht wahrnehmen kann“, kritisiert DJV-Landesgeschäftsführerin Bettina Neitzel das Gebaren des Flensburger Verlagshauses. Der DJV Schleswig-Holstein unterstützt den Journalisten in dem Rechtsstreit. „Uns geht es darum, dass Carlo Jolly seinen Arbeitsplatz behält, der nach unserer festen Überzeugung nur auf dem Papier gestrichen wurde, tatsächlich aber noch mit seinen Kernaufgaben existiert“, erläutert Bettina Neitzel.
ViSdP: Kai Dordowsky