Kieler Nachrichten
DJV-Info zu KN: Streichung Kilometergeld
Kiel, 13. Oktober 2017. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kieler Nachrichten erhalten bislang für dienstliche Fahrten im Auftrag der Redaktion 18 Cent pro Kilometer zusätzlich zum Honorar für Zeilen und Fotos. Ende September kündigte Chefredakteur Christian Longardt per Mail an die Freien an, dass der Verlag ab Januar 2018 das Kilometergeld ersatzlos streicht. Er schlug den Freien vor, die Fahrtkosten – die durch 18 Cent ohnehin nur zu einem geringen Teil gedeckt sind – beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen.
Der DJV kritisiert diese abermalige Kürzung zu Lasten der Freien, die ohnehin schon mit schmalen Vergütungssätzen zu kämpfen haben. Mit dem Wegfall des Kilometergeldes wird für sie die Schere zwischen Arbeitsaufwand und Bezahlung noch weiter auseinandergehen.
Aus Sicht des DJV handelt es sich um eine ungerechtfertigte Sparrunde auf dem Rücken der Freien. Nach Paragraph 5 der Gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen Gewerkschaften und Verlagen besteht neben dem Honorar auch ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Dieser schließt neben den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung die Benutzung des eigenen PKW für Fahrten im Rahmen eines Auftrags ein. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Verlagsrichtlinien, im Fall der Kieler Nachrichten also 18 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Zwar hat der BDZV die Vergütungsregeln einseitig gekündigt. Laut Rechtsauffassung des DJV gelten die Regeln aber als anerkannte Mindestvergütungen weiter. Zudem gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen es um Kostenerstattungen für freie Mitarbeiter ging. Hier setzten die Gerichte in ihren bisherigen Entscheidungen grundsätzlich die steuerlich anerkannte Kilometerpauschale von 30 Cent an. Das heißt, dass bei einem angenommen Wegfall der Verlagsrichtlinien die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen höheren Satz geltend machen könnten.
Entgegen der Ausführungen von Herrn Longardt ist die Zahlung von Kilometergeld an Tageszeitungen nach wie vor üblich.
Das gilt auch für die fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure der Kieler Nachrichten, die weiterhin für Fahrten mit dem Privatwagen zu Terminen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erhalten. Dies ergibt sich aus einer tarifvertraglichen Regelung, die inhaltlich identisch ist mit der Regelung in § 5 der Gemeinsamen Vergütungsregeln. Für Freie, deren Honorare auf Stunden umgerechnet extrem niedrig sind, würde sich die Arbeit ohne den Kilometer-Zuschuss gar nicht mehr rechnen.
Der Hinweis von Herrn Longardt, Fahrtkosten bei der Steuererklärung geltend zu machen, dürfte in den Ohren der Freien wie Hohn klingen. Schließlich sind Ausgaben für den dienstlich benutzten Wagen – egal, ob er zum Betriebsvermögen gehört oder als privates Fahrzeug angemeldet ist – als Teil der betrieblichen Kosten immer relevant für die Steuer. Den Freien, die zum großen Teil seit vielen Jahren selbständig tätig sind, dürfte diese Information nicht neu sein.
Wenn nun der Verlag das Kilometergeld streicht, bedeutet das einen realen Umsatzverlust. Das allerdings führt tatsächlich zu geringeren Steuern. Der Longardtschen Logik folgend, wäre es für die Freien also am besten, gar kein Honorar zu erhalten, um ihre steuerliche Belastung auf Null zu bringen.
Wir werden mit der Chefredaktion der Kieler Nachrichten das Gespräch suchen, um die Rechtslage zu erörtern.
Wir weisen darauf hin, dass diese Information eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Bettina Neitzel
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Geschäftsführerin