DJV-Pressemitteilung zum Pressekodex
"Der Pressekodex mahnt, sorgsam zu sein“
Umgang mit Nationalität mutmaßlicher Straftäter
Kiel, 11. März 2016. Der DJV Schleswig-Holstein begrüßt die jüngste Entscheidung des Presserates, am Pressekodex in seiner bisherigen Form festzuhalten. Die Diskussion betraf vor allem die so genannte Diskriminierungsrichtlinie. Er besagt, dass ein mutmaßlicher Straftäter nur dann einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe zugeordnet werden darf, wenn es einen direkten Zusammenhang mit der Tat gibt.
„Es herrscht zurzeit große Unsicherheit in den Redaktionen und den Pressestellen, etwa bei der Polizei, wie damit umgegangen wird, wenn beispielsweise Flüchtlinge einer Straftat bezichtigt werden“, sagt Günther Jesumann, Vorsitzender des DJV-Landesverbandes. „Es gilt, zwischen dem berechtigten Interesse der Bevölkerung auf Information und dem Schüren von Ängsten und fremdenfeindlichen Reaktionen abzuwägen. Der Pressekodex ist dabei eine Richtschnur - er mahnt Journalisten in Pressestellen und Redaktionen, sorgsam zu sein.“
Der „Diskriminierungsparagraph“ soll ein Ungleichgewicht in der Berichterstattung verhindern: „Die meisten Diebstähle, Morde oder sexuellen Übergriffe in Deutschland werden von Deutschen begangen – aber kein Medium nennt explizit das Adjektiv deutsch, ebenso wenig wie christlich, blond oder einheimisch aussehend“, sagt Thorsten Philipps, Mitglied des DJV-Landesvorstandes. „Damit entsteht ein gefühltes Übergewicht von ausländischen, muslimischen, dunkelhaarigen Tätern.“ v.i.S.d.PrG Thorsten Philipps