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Betriebsratswahlen 2018

Aktiv für mehr Mitbestimmung


Stefan Szych, Betriebsratsvorsitzender bei Autobild (Foto:privat)

Die Betriebsratswahlen 2018 stehen vor der Tür. Zwischen März und Mai wählen die Beschäftigten in norddeutschen Verlagen, Agenturen und im privaten Rundfunk neue Betriebsräte. Als Wahltermin hat der DJV den 13. März festgelegt, es kann aber auch an einem anderen Tag gewählt werden – der jeweilige Wahlvorstand entscheidet. Wichtig: Bis zum 29. Januar muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden. Betriebsräte haben zahlreiche Rechte, sie sind unter anderem vor einer Kündigung weitgehend geschützt.

Seitdem Kai Dordowsky (56), Lokalredakteur bei den Lübecker Nachrichten, vor vier Jahren erstmals in den Betriebsrat gewählt wurde, hat er tiefgreifende Einschnitte im Verlag erlebt. „Durch die Teilabwicklung der Regionalzeitung war ich von Anfang an daran beteiligt, Kündigungen abzuwenden und Sozialpläne sowie Altersteilzeitverträge zu verhandeln.“ Wenn es für Dordowsky auch frustrierend war, Kolleginnen und Kollegen zu verlieren, überwiegen für ihn die Vorteile der Betriebsratsarbeit: „Ich habe festgestellt, dass man als Interessensvertreter etwas bewirken und auch gestalten kann.“ Betriebsräte haben Mitspracherechte bei den Arbeitszeiten und bei Social Media. Sie können Vorschläge zur Frauenförderung und zur Beschäftigungssicherung machen. Zudem gibt es ein gesetzlich verankertes Recht auf Information: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Bereiche informieren, in denen Interessen von Beschäftigten berührt werden. Dazu zählen Beschäftigungsverhältnisse mit Leiharbeitnehmern und Pauschalisten, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Integration von Ausländern sowie Umweltschutzmaßnahmen. Neben Informationsansprüchen gilt das Recht auf Mitbestimmung. Gewählte Interessensvertreter sind an der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Urlaubsplanung beteiligt. So haben Betriebsräte die Möglichkeit, durch die Festschreibung flexibler Arbeitszeiten die Situation von Müttern und Vätern in Verlagen, Agenturen oder bei Sendern zu verbessern. Schließlich haben Betriebsräte Mitbestimmungsrechte bei Weiterbildungsmaßnahmen und überwachen die Lohngestaltung – von der korrekten Anwendung von Tarifverträgen und der Verteilung übertariflicher Zulagen bis zur richtigen Einstufung jedes Beschäftigten. Bei Autobild wird bereits am 1. März ein neuer Betriebsrat gewählt. Am 13. März, dem offiziellen Termin, „haben wir Schulferien in Hamburg“, sagt der Betriebsratsvorsitzende Stefan Szych (52). „Wir haben die Wahlen deshalb vorgezogen.“ Szych hat sich nach der Ausgliederung der Zeitschrift aus dem Springer Verlag im Jahr 2016 zur Gründung eines Betriebsrats entschlossen und ist seit November 2016 Vorsitzender des siebenköpfigen Gremiums. Für ihn war es selbstverständlich, wieder zu kandidieren, obwohl nicht sicher ist, ob alle Kollegen bei der Doppelbelastung in Redaktion und Betriebsratsbüro noch einmal antreten werden. Szych: „Ich fange gerade an durchzublicken.“ Für den Absolventen der Springer-Journalistenschule wäre es „verschwendete Lebenszeit“, das in den vergangenen Jahren erworbene Betriebsratswissen jetzt nicht mehr zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen bei Autobild zu verbessern. Das sieht sein Lübecker Kollege Dordowsky ähnlich. Auch er hat großen Aufwand betrieben, sich in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit einzuarbeiten. Jetzt nicht anzutreten, zumal in so schwierigen Zeiten, hätte etwas von „Perlen vor die Säue werfen“. Betriebsräte sollten sich zwar immer, wenn es im Verlag brennt, juristisch beraten lassen, denn der Betrieb ist verpflichtet, die Kosten für den Rechtsbeistand zu tragen. Aber für das tägliche Geschäft im Betriebsrat hat sich der Redakteur seit 2014 einiges an Fachwissen angeeignet, das er auch in Zukunft für seine Kolleginnen und Kollegen nutzen möchte. Außerdem denkt Dordowsky gern an einen Erfolg zurück, als es dem Betriebsrat gemeinsam mit den Gewerkschaften gelang, „ein Schweigekartell zu durchbrechen“ und in der Öffentlichkeit – auch bei Politikern und Wirtschaftsbossen – auf die Situation bei den Lübecker Nachrichten aufmerksam zu machen: „Bei Verlagen ist es ja leider meist so, dass sie über Missstände im eigenen Haus nicht schreiben.“Damit sich Betriebsräte ohne Angst um ihren Arbeitsplatz für Kolleginnen und Kollegen engagieren können, hat der Gesetzgeber ihnen einen besonderen Kündigungsschutz eingeräumt. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn nicht der ganze Betrieb oder Betriebsteile stillgelegt werden. Medienhäuser mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern (mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten im Betrieb tätig) können einen Betriebsrat gründen. Der DJV in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein steht angehenden Wahlvorständen und Betriebsräten beratend zur Verfügung. Wer in den Betriebsrat gewählt wurde, hat einen Anspruch auf Schulung, die vom Arbeitgeber bezahlt wird. Der DJV organisiert Seminare für Betriebsräte, unter bit.ly/2ADnYJs sind weitere Informationen über Wahlen und Schulungen abrufbar.Claudia Piuntek

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