KN: Ankündigung
Absenkung Honorare und Fragebogen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der DJV-Landesverband ist durch Mitglieder über ein Schreiben informiert worden, in dem die KN einen Fragebogen zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Statusses übermitteln und eine Absenkung der Vergütungssätze ankündigen. Dies führt in der Kollegenschaft zu erheblicher Unruhe. Daher weisen wir auf Folgendes hin:
Fragebogen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Statusklärung für seine Mitarbeiter vorzunehmen. Hier geht es um die Feststellung, ob ein Mitarbeiter scheinselbständig für das Unternehmen tätig ist oder sich tatsächlich frei und unternehmerisch am Markt betätigt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Prüfung wird im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommen. Zurzeit hat auch der Zoll diese Problematik im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns im Blick. Im Rahmen der Prüfung kann es daher zur Feststellung kommen, dass ein Mitarbeiter derart in die Organisation des Auftraggebers eingebunden ist, dass er sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer einzuordnen ist. Wie die KN mit dieser Feststellung umgehen werden, können wir nicht absehen. Zum Beispiel führt der NDR seit langem für seine festen Freien Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Er vermeidet damit, dass im Einzelfall mehrjährige Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen geleistet werden müssen. Auch in Verlagen wird dies teilweise so gehandhabt. Unabhängig von der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmer-Statusses ist die Frage arbeitsrechtlich zu beurteilen. Wer sich mit dieser Problematik konfrontiert sieht, sollte sich beim DJV beraten lassen. Ankündigung der Honorarabsenkung: In einem Schreiben an die Chefredakteure der KN haben wir heute auf unsere Bedenken hingewiesen. Die KN begründen die angekündigte Absenkung der Honorare damit, dass sie auf Grund eines Auflagenverlustes niedrigere Zeilenhonorare zu zahlen hätten. Die KN nimmt in ihrem Schreiben die Vergütungsregeln für Journalisten an Tageszeitungen in Bezug. Diese stammen aus dem Jahr 2012. Die dort genannten Sätze sind aus Sicht der Gewerkschaften längst anpassungsbedürftig an die allgemeine Entwicklung von Preisen und Tarifen in Deutschland. Die hierfür erforderliche Erhöhung der Honorarsätze wurde von den Gewerkschaften gegenüber dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger bereits als Forderung übermittelt, darüber wird seit Beginn des Jahres verhandelt. Zudem haben wir deutlich gemacht, dass die Sätze der Vergütungsregeln immer nur als Mindestvergütungen zu verstehen waren. Auch wenn die Vergütungsregeln bis dato rein rechtlich gesehen unzweifelhaft gelten, halten wir daher eine Absenkung der Honorarsätze der KN mit Berufung auf die im Jahr 2012 vereinbarten Sätze für eine im Jahr 2015 nicht mehr angemessene Maßnahme. Die bisherigen Sätze können natürlich als vorerst - "übertarifliche" - Sätze fortbestehen, also über dem Mindestsatz nach Vergütungsregeln geltende Honorarsätze. Natürlich ist die Absenkung unabhängig vom formaljuristischen Ansatz auch den Betroffenen nur schwer vermittelbar, da eine Absenkung angesichts steigender Lebenshaltungskosten beim Adressaten einer Maßnahme auch als Geringschätzung des Wertes der Mitarbeit ankommt, ganz gleich wie die juristische Begründung lauten mag. In einer Zeit, in der die Einkommen vieler Bürger durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Stück weit steigen, passt eine solche Maßnahme erst recht nicht. Das bitten wir fernab der rein juristischen Würdigung einmal unternehmenspolitisch und in Hinblick auf die Mitarbeiterführung zu prüfen. Es kommt hinzu, dass die Anwendung der Vergütungsregeln auf den Kreis der angeschriebenen Mitarbeiter nur dann in rechtlich überzeugender Weise begründet werden könnte, wenn die KN die Vergütungsregeln in Gänze anwenden würde, d.h. von den freien Mitarbeitern die Nutzungsrechte auch nur in dem nach den Vergütungsregeln bestimmten Maße erwerben würde und Ausschüttungen für bestimmte Nutzungen und Weiterverkäufe inklusive Ausschüttungen für GENIOS- und anderen Datenbankerlöse vornehmen würde, die KN mit den Freien also nicht auf Grundlage einseitig festgelegter Geschäfts-/Vertragsbedingungen zusammenarbeiten würde. Wir haben angefragt, ob die Chefredakteure uns bestätigen können, dass für den Kreis der hauptberuflichen freien Journalisten nach Ihrer Auffassung die Vergütungsregeln samt der darin bestimmten Regelungen zu den Nutzungsrechten und Weitervergütungen bei der KN Anwendung finden und abweichende AGB der KN insofern unwirksam sind. Selbst wenn das jedoch der Fall sein sollte, haben wir erneut darauf hingewiesen, dass eine Absenkung in der geplanten Weise kein Weg ist, der für die Motivation von Mitarbeitern sinnvoll ist. Zum Ende halten wir eine rückwirkende Herabsetzung der Honorare für rechtlich wenig überzeugend, da hier gelten muss, dass gezahlt wird, was bis zur Anlieferung bekannt gewesen ist. Insofern können, wenn überhaupt, nur die Sätze für die Zukunft abgesenkt werden. Auch hier müssen wir aber noch einmal wiederholen, dass wir diesen Weg generell für problematisch und nicht vermittelbar einstufen. Offenbar haben die KN bisher für Fotos Honorare für eine Auflage bis 100.000 gezahlt. Bei einer Auflage über 100.000 hätten bislang daher höhere Sätze gezahlt werden müssen. Wenn die Auflage nunmehr unter 100.000 gesunken ist, dürfte es zumindest im Fotobereich nicht zu einer weiteren Absenkung kommen. Hier ist jede Kollegin/jeder Kollege gehalten, ihre/seine Abrechnungen genau zu prüfen und gegebenenfalls die Honorarabteilung auf eine fehlerhafte Abrechnung hinzuweisen. Gleichzeitig sollte der DJV unter Vorlage der entsprechenden Abrechnungen und Schilderung des Sachverhaltes informiert werden. Die Print-Honorare sind nach unserer Kenntnis bisher entsprechend der Auflage berechnet worden. Auch hier bitten wir um Überprüfung der Abrechnungen. In jedem Fall sollte einer rückwirkenden Absenkung der Honorare widersprochen werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bettina Neitzel Geschäftsführerin