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Corona-Impfung: Prio-Gruppe 3 freigegeben

ab sofort können sich auch Journalist*innen impfen lassen



Liebe Kolleginnen und Kollegen, 


ab sofort dürfen sich in Hamburg auch Journalistinnen und Journalisten gegen Corona impfen lassen, sie sind Teil der kritischen Infrastruktur und gehören damit in die Prioritätsgruppe 3, die heute vollständig geöffnet worden ist.


Die zuständige Sozialbehörde hat uns dankenswerterweise bestätigt, dass der Nachweis der Berechtigung beim Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzt*innen erfolgen kann durch

1.) Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der/die Betroffene zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 CoronaImpfVO zu impfenden Personengruppen gehört, weil er/sie als Journalist/in in besonders relevanter Position im Medien- und Pressebereich tätig und damit Teil der kritischen Infrastruktur ist. 

Freie, die regelmäßig für eine bestimmte Redaktion tätig sind, sollten dort um eine entsprechende Bescheinigung bitten.


2.) Vorlage des anerkannten Presseausweises vom DJV.


Empfehlung: Nehmen Sie beides mit.


Impftermine können Sie unter www.impfterminservice.de/impftermine vereinbaren - bringen Sie Geduld mit.

HINWEIS: Journalist*innen sind auf den Hamburger Impfseiten nicht ausdrücklich erwähnt - sie gehören gleichwohl zur Prio-Gruppe 3.

Die Aufzählung der Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zur Prioritätsgruppe 3 gehören, in Ziffer 5 unter https://www.hamburg.de/coronavirus/aktuelles/14793454/hinweise-zu-schutzimpfungen/

  1. "Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,"  

ist nicht abschließend, sondern nennt nur einige Berufe, die Teil der sog. Kritischen Infrastruktur sind. Welche Sektoren und Branchen dazugehören, ist in der aktuellen Liste des Bundes geregelt, die Sie hier finden:

https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html

Wir haben bisher nur positive Rückmeldungen erhalten. Da Sie Ihre Impfberechtigung vor Ort nachweisen müssen, empfehlen wir nach wie vor, zusätzlich zum Presseausweis auch eine Bestätigung des Arbeit- oder Hauptauftraggebers mitzubringen. 



 

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